Wichtiger nochmaliger Hinweis zu Akut- und Terminsprechstunden in unserer Praxis, wir bitten um Einhaltung!

Liebe Patientinnen und Patienten,

als Hausärztinnen und Hausärzte haben wir einen Versorgungsauftrag für akut und chronisch erkrankte Patientinnen und Patienten sowie für die Prävention.

Durch die Verschärfung von Terminverfügbarkeiten aller Gebietsärzte* sowie den Rückgang der Beteiligung der Krankenhäuser an Ihrer Gesundheitsversorgung** sehen wir uns mit einer Fülle von Anfragen nach Akutversorgung überhäuft. Leider können wir nicht alle Aufgaben des Gesundheitssystems lösen, die an anderer Stelle nur unzureichend erbracht werden.

Um alle unsere Aufgaben verantwortungsbewußt und mit der gebotenen Qualität ausführen zu können weisen wir nochmals auf Folgendes hin:

Seit 01.10.23 findet die Versorgung akut erkrankter Patientinnen und Patienten in unserer Praxis AUSSCHLIESSLICH in den offenen Vormittagssprechstunden statt. Außerhalb dieser Zeit, d.h. in den Nachmittagssprechstunden behandeln wir NUR Patientinnen und Patienten MIT TERMIN und ohne akute Behandlungsanlässe!

Sollte es Ihnen außerhalb unserer Akutsprechstunden nicht möglich sein bis zur nächsten Akutsprechstunde in unserer Praxis zu warten, so suchen sie bitte eine ärztliche Bereitschaftspraxis oder Rettungsstelle auf.

Eine Behandlung von Patientinnen und Patienten mit akuten Behandlungsanlässen innerhalb unserer Terminsprechstunden findet NICHT statt!

Wir bitten unbedingt um Ihre Beachtung dieser Regeln, um unnötige Diskussionen und Nachfragen zu vermeiden und uns Ihre Versorgung überhaupt weiterhin möglich zu machen. Aktuell sind auch unsere Termine bereits schon Wochen im Voraus nachgefragt!

Vielen Dank für Ihr Verständnis

Ihr Praxis-Höhne-Team

* Durch die Rücknahme der TSVG Regelung zu Neupatienten von Jens Spahn durch Herrn Lauterbach und der „Einsparung“ von ca. 400 Millionen €, hauptsächlich bei der sog. „Neupatientenregelung“ hat sich die Vergabesituation von Terminen bei Gebietsärzten drastisch verschlechtert. Resultat ist die sehr häufig gehörte Aussage „gehen Sie damit mal erst zu Ihrem Hausarzt“, dies ist leider nicht mehr leistbar, da keine Mittel oder personelle Möglichkeiten bei uns Hausärzten zur Verfügung stehen, um diesen Mehraufwand zu leisten!

** seit dem 01.01.24 scheinen verstärkt Kontrollen auf sogenannte „Fehlbelegung“ durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen zu erfolgen. Folge für die Krankenhäuser ist, dass Sie erbrachte Leistungen nicht vergütet bekommen, wenn so eine „Fehlbelegung“ nachgewiesen wird. Seither agieren alle Krankenhäuser in unserem Versorgungsbereich sehr „vorsichtig“ bei der stationären Versorgung von Patienten. Die Folge für die Hausärzte: viele Patientinnen und Patienten werden nur kurz in der Rettungsstelle „gesehen“ und dann wieder „am nächsten Tag zum Hausarzt“ geschickt. Diese zusätzlichen oft schwer kranken Patienten können wir nicht auch noch betreuen, zumal es uns an Unterstützung durch die Gebietsärzte (siehe oben) fehlt und somit eine empfohlene „ambulante Diagnostik“ alleinig auf Hausärztinnen und Hausärzte zurück fällt, da alle anderen „keine Termine“ haben.