Maskenpflicht in Arztpraxen besteht bis 07.04.23 weiter!
redakteur-hoehne 2023-03-01T08:03:34+00:00Liebe Patientinnen und Patienten,
zum 01.03.23 fällt zwar die Pflicht zum Tragen einer Maske für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weg, für Patientinnen und Patienten sowie Besucher besteht sie allerdings bis 07.04.23 weiter! Wir bitten dies bei Ihrem Besuch in unseren Praxen zu beachten.
Weggefallen ist die Nachweispflicht eines neg. Covid Tests für den Besuch von Krankenhäusern und Pflegeheimen.
Ihr Praxisteam